Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.06.1986 - 15 W 10/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Ausschluss von Abwehr- und Entschädigungsansprüchen aus bergbaulicher Betätigung; Eintragung kraft Gesetzes bestehender Rechte oder Rechtsbeschränkungen; Hinreichend bestimmte Bezeichnung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1090
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 21.11.1985 - 9 T 372/85
- OLG Hamm, 27.06.1986 - 15 W 10/86
Papierfundstellen
- NJW 1986, 3212
- NJW 1986, 3213
- NJW-RR 1987, 12 (Ls.)
- DNotZ 1986, 626
- Rpfleger 1986, 364
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.10.1965 - V ZR 73/63
Wegerechtsumfang
Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1986 - 15 W 10/86
Da überdies der Inhalt einer Dienstbarkeit nicht starr und unveränderlich ist, sich vielmehr der zeitlichen Entwicklung und den Bedürfnissen des Begünstigten anpaßt und mit ihnen wächst (BGHZ 44, 171), müßten aufgrund einer so weit gefaßten Klausel wie der vorliegenden Einwirkungen nicht nur aus den derzeitigen, sondern auch aus möglichen künftigen Tätigkeitsbereichen der Beteiligten hingenommen werden. - BayObLG, 27.11.1981 - BReg. 2 Z 90/81
Fremdenverkehrsdienstbarkeit
Auszug aus OLG Hamm, 27.06.1986 - 15 W 10/86
[Der Zweck des Grundbuchs] verlangt so klare und eindeutige Eintragungen, daß sich jedermann rasch und zuverlässig über Inhaber, Art, Umfang und Wirkungen eines eingetragenen Rechts unterrichten kann (BayObLG, NJW 1982, 1054 ..).
- OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10
Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw. …
Erst dadurch wird die Verkehrsfähigkeit von Grundstücken und übertragbaren Rechten gewährleistet; eine abstrakt zwar eindeutige und bestimmte, in ihrer konkreten Bedeutung aber nicht erfassbare Eintragung wäre insoweit weithin nutzlos (vgl. etwa OLG Hamm DNotZ 1986, 626 f. m.w.N.; OLG Brandenburg FGPrax 2009, 100). - BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht
Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.6.1986 (15 W 10/86 = DNotZ 1986, 626) kommt nicht in Betracht. - OLG Hamm, 18.10.2021 - 5 U 42/21 Der Inhalt der Klausel sei hinreichend bestimmt bzw. jedenfalls bestimmbar; die Entscheidung des OLG Hamm vom 27.06.1986 (Az. 15 W 10/86, abgedruckt in NJW 1986, 3213) sei auf den hiesigen Fall nicht übertragbar, da als Quelle von Einwirkungen auch Anlagen und Grundstücke genannt seien.
Das Landgericht habe sich mit der gesamten Argumentation der Klägerin und der Auffassung des OLG Hamm in seinem Beschluss vom 27.06.1986 - 15 W 10/86 - nicht auseinandergesetzt.
Die Entscheidung des OLG Hamm (NJW 1986, 3213) sei nicht maßgeblich.
Anders als die Ausschlussklausel, die dem Beschluss des OLG Hamm vom 27.06.1986 (15 W 10/86) zugrunde lag und nach der "von den Bergwerken, Anlagen und Grundstücken (...) ausgehende Einwirkungen zu dulden" waren, vermittelt der streitgegenständliche Bergschadenverzicht demjenigen, der das Grundbuch einsieht, eine konkrete Vorstellung von Inhalt und Grenzen der Dienstbarkeit und damit von ihrer Tragweite für das belastete Eigentum.
- LG Frankfurt/Oder, 25.04.2008 - 19 T 114/08
Anforderungen an die Konkretisierung einer beschränkten, persönlichen …
Dieser Zweck verlangt so klare und eindeutige Eintragungen, dass sich jedermann rasch und zuverlässig über den Inhaber, Art, Umfang und Wirkungen eines eingetragenen Rechts unterrichten kann (BGH, NJW 1982, 1039; BayObLG, NJW 1982, 1054; OLG Hamm Rpfleger 1986, 364; LG Berlin, Beschluss vom 16.06.2004 - [zitiert aus juris];; LG Köln Rpfleger 1994, 56;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rn. 1136 ff.).